Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 23/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Ausgestaltung der Honorarverteilung in einem Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Koblenz; Zulässigkeit eines einheitlichen Honorarkontingents für alle Laborleistungen; Rechtmäßigkeit der "Laborreform"; Rechtsfähigkeit und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Laborreform in der vertragsärztlichen Versorgung
Verfahrensgang
- SG Mainz, 01.12.2004 - S 2 KA 299/01
- LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 23/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 23/05
Klägerin in dem anhängigen Verfahren ist die aus den im Rubrum genannten früheren Gesellschafterinnen bestehende Gemeinschaftspraxis, denn diese ist gegenüber der Beklagten als Gemeinschaftspraxis nach außen aufgetreten und somit als Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechts- und beteiligtenfähig (BSG 23.2.2005 B 6 KA 45/03, juris Rn 15, BSG 4.3.2004 B 3 KR 12/03, juris Rn 19 unter Hinweis auf die neuere Rspr BGHZ 146, 341; BGH, NJW 2002, 368). - BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft; …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 23/05
Klägerin in dem anhängigen Verfahren ist die aus den im Rubrum genannten früheren Gesellschafterinnen bestehende Gemeinschaftspraxis, denn diese ist gegenüber der Beklagten als Gemeinschaftspraxis nach außen aufgetreten und somit als Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechts- und beteiligtenfähig (BSG 23.2.2005 B 6 KA 45/03, juris Rn 15, BSG 4.3.2004 B 3 KR 12/03, juris Rn 19 unter Hinweis auf die neuere Rspr BGHZ 146, 341; BGH, NJW 2002, 368). - BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R
Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 23/05
Denn auch die beendete Gesellschaft gilt insoweit weiter als aktiv parteifähig, als sie ein Vermögensrecht für sich in Anspruch nimmt (BSG 7.2.2007 - B 6 KA 6/06 R, juris Rn 11;… Zöller, ZPO, 26. Aufl 2007, § 50 Rn 4a).
- BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R
Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 23/05
Die zum 01.07.1999 in Kraft getretene, tief greifende Umgestaltung des Kapitel O (Laborleistungen) des EBM-Ä, die unmittelbar und mittelbar zu einem gravierenden Umsatzrückgang bei den Laborärzten beigetragen hat, ist entgegen der Auffassung der Klägerin weder hinsichtlich der grundsätzlichen Zielrichtung noch hinsichtlich ihrer konkreten Umsetzung zu beanstanden, wie das BSG in mehreren den Beteiligten bekannten Urteilen vom 11.10.2006 (B 6 KA 46/05 R, 47/05 R, 48/05 R und 49/05 R, juris) mit eingehender Begründung entschieden hat. - BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91
Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 23/05
Außerdem liege eine unzulässige Punktwertdifferenzierung innerhalb desselben Teilbudgets vor (Hinweis auf BSGE 73, 131, 135). - BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R
Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 23/05
Denn der auf Grundlage des § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V als Satzung zu beschließende Honorarverteilungsmaßstab einer KÄV darf nicht gegen die Vorschriften des auf Grundlage des § 87 Abs. 2 SGB V erlassenen Bewertungsmaßstabes verstoßen, der nach § 87 Abs. 1 SGB V Bestandteil des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä) ist, der wiederum in seiner Rechtsqualität Vorrang vor regionalen Gesamtverträgen und den Satzungen der KÄVen hat (BSG 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 23, juris Rn. 34). - BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 45/03 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Klageerweiterung - Streitgegenstand - ändernder, …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 23/05
Klägerin in dem anhängigen Verfahren ist die aus den im Rubrum genannten früheren Gesellschafterinnen bestehende Gemeinschaftspraxis, denn diese ist gegenüber der Beklagten als Gemeinschaftspraxis nach außen aufgetreten und somit als Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechts- und beteiligtenfähig (BSG 23.2.2005 B 6 KA 45/03, juris Rn 15, BSG 4.3.2004 B 3 KR 12/03, juris Rn 19 unter Hinweis auf die neuere Rspr BGHZ 146, 341; BGH, NJW 2002, 368). - BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R
Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 23/05
Klägerin in dem anhängigen Verfahren ist die aus den im Rubrum genannten früheren Gesellschafterinnen bestehende Gemeinschaftspraxis, denn diese ist gegenüber der Beklagten als Gemeinschaftspraxis nach außen aufgetreten und somit als Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechts- und beteiligtenfähig (BSG 23.2.2005 B 6 KA 45/03, juris Rn 15, BSG 4.3.2004 B 3 KR 12/03, juris Rn 19 unter Hinweis auf die neuere Rspr BGHZ 146, 341; BGH, NJW 2002, 368). - BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 48/05 R
Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 23/05
Das BSG hat im Urteil vom 11.10.2006 im Verfahren B 6 KA 48/05 R ein solches einheitliches Honorarkontingent für alle Laborleistungen, auch soweit diese von verschiedenen Arztgruppen erbracht werden, unter den Bedingungen der Regelungen der Laborreform vielmehr ausdrücklich für zulässig erachtet und eine gleichheitswidrige Benachteiligung der Laborärzte verneint (…a.a.O., juris Rn. 47 ff.); auch hierauf nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug. - BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 49/05 R
Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 23/05
Auch wenn dies nur Bedeutung für die von der Klägerin erbrachten Leistungen nach Nr. 3454 EBM-Ä hat, die die Umsätze der Laborärzte in weitaus geringerem Maße als die mit festen DM-Beträgen vergüteten technischen Laborleistungen beeinflusst (vgl BSG 11.10.2006 - B 6 KA 49/05 R, juris Rn 48f), beinhaltet diese Regelung doch eine vom Wertungsgefüge des EBM-Ä abweichende, die Klägerin benachteiligende Bewertung der Leistungen, die den Honorarrückgang durch die Laborreform im Bereich des Honorars für die eigentliche laborärztliche Leistung noch verstärkt.